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Eindrücke vom Compliance Day in München |
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München, den 9. August 2010
Mittlerweile zum 6. Mal öffnete die Münchener Großkanzlei Noerr LLP die Tore zum Compliance Day im Kempinski Hotel am Münchener Flughafen. Über 130 Complianceofficer und Juristen hörten sich über den Tag verteilt verschiedene Vorträge zu Compliancethemen an.
Dazu zählten unter anderem Amnestieprogramme, Fluch oder Segen; Carbon Compliance – Vermögens- und Investitionsschutz im Hinblick auf den Klimawandel; Case Study: Compliance-Implementierung; Unternehmenswerte als Basis für Compliance; Vergabeausschluß als teure Konsequenz zu Non-Compliance; Praxisbericht Compliance und Wertemanagement; Internal Investigations als Chance sowie Konzern-Compliance und Beteiligungsgesellschaften.
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Compliancemanagement bei Telefónica O2 Germany |
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Complianceforum.de im Gespräch mit Petra Mitzlaff, Compliance Officer bei Telefónica O2 Germany
München, den 28. Juli 2010
1) Seit wann existiert eine Compliance-Funktion bei O2?
Eine unternehmensweite, auf Ethik und Einhaltung von Rechtsvorschriften gerichtete Compliance-Funktion wurde 2004 eingeführt. Anfang 2005 wurde auch die erste Version der Geschäftsgrundsätze als ethisches Regelwerk für die gesamte O2 Gruppe ausgerollt und durch ein für alle verpflichtendes, webbasiertes Training unterstützt. Inzwischen haben wir eine größere Zahl an Trainings, die unsere wichtigsten Compliance-Themen - von Geschäftsgrundsätzen über Datenschutz, Kartellrecht sowie andere relevante Themen vermitteln.
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Anti-Korruptions-Management beim Flughafen Köln/Bonn |
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Complianceforum.de im Gespräch mit Herrn Holger Blume, Leiter Stabsstelle Interne Revision, Datenschutzbeauftragter,  Flughafen Köln Bonn GmbH, München, den 30. Juni 2010
Das Anti-Korruptions-Management beim Flughafen Köln/Bonn
1) Was war der Anlass und die Motivation, daß der Flughafen Köln/Bonn ein Anti-Korruptions-Management einführte? Der Flughafen Köln-Bonn ist in einigen Bereichen Marktführer. Um diese Position zu halten, müssen wir Marktentwicklungen beobachten und Zukunftsthemen identifizieren. Die zunehmende Berichterstattung in den Medien über Haftung bei Gesetzesverstößen von Unternehmen und Managern veranlasste uns, eine interne Risikoanalyse durchzuführen. Wir investieren jedes Jahr einen großen Betrag in Bau- und IT-Projekte und identifizierten diese Bereiche als korruptionsgefährdet. Um den möglichen Vorwurf des Organisationsverschuldens zu entkräften, wollten wir Eckpfeiler in die Unternehmensprozesse schlagen, um Korruption und Kriminalität von vornherein zu bekämpfen.  Â
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Praxisbericht Oechsler AG: Compliance in China aus Unternehmenssicht |
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Complianceforum.de im Gespräch mit Frau Beate Diao, Assistentin des Vorstandes, OECHSLER AG

München, den 7. Juli 2010
1) Sehr geehrte Frau Diao, was sollten deutsche Firmen in China aus Compliancesicht beachten? Die Auffassung von Recht ist in China eine Andere als in Europa, was an der geschichtlichen und politischen    Entwicklung des Landes liegt. Ein Beispiel hierfür ist der Umgang mit der Thematik Raubkopie. In der konfuzianischen   Gesellschaft muss ein Schüler seinen Meister erst perfekt kopieren können, bevor er eigene Ideen entwickeln darf. Das  Gleiche passiert vielen ausländischen Unternehmen: Sie werden als Meister betrachtet und daher in China zunächst  kopiert, bis die chinesischen Unternehmen gut genug sind, eigene Produkte zu entwickeln. Ein Unrechtsbewusstsein   für solch eine Handlungsweise gab es lange Zeit nicht, was sich derzeit aber gerade ändert.
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Complianceforum talks with Nathan Kaiser and Xu Tian, attorneys-at-law, Eiger Law, Taiwan, about compliance in China.  The interview is available in German and English.
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München/Taipei, den 24. Mai 2010
Frage 1) Was sind die 5 häufigsten Complianceverstöße in China, mit denen deutsche Unternehmen konfrontiert werden? (What are the top 5 compliance breaches in China German companies are confronted with?)
Antwort: Deutsch:
1.Bestechung (inklusive Bestechung von Staatsangestellten oder Geschäftspartnern)
2.Betrug (Herstellungskosten, Kommissionen oder Rabatt an Drittparteien etc.)
3.Verletzung von Vertraulichkeitspflichten, sowohl während als auch nach Anstellung
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