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Neue Beiträge aus der CCZ |
Inhaltsverzeichnis Corporate Compliance Zeitschrift 6/2011
Aufsätze

Rüdiger Werner, Die Enthaftung des Vorstands: Die strafrechtliche Dimension, S. 201
Benno Schwarz / Ethel Nanaeva, Russland überarbeitet korruptionsrechtliche Regelungen im Hinblick auf seinen OECD-Beitritt, S. 207
Peter Krebs / Alexander Eufinger / Stephanie Jung, Bußgeldminderung durch Compliance-Programme im deutschen Kartellbußgeldverfahren?, S. 213
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Compliance und der Geschäftserfolg bei Privatbanken |
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Complianceforum.de im Gespräch mit Herrn Michael Krume, persönlich haftender Gesellschafter von Merck Finck & Co München, den 1. Februar 2011

1. Sehr geehrter Herr Krume, Sie sind einer der erfolgreichsten Bankmanager im Bereich Private Banking für anspruchsvolle Privatklientel. Als einer der Gesellschafter von Merck Finck & Co vertreten Sie diese erfolgreiche Privatbank in der Öffentlichkeit. Inwieweit ist Compliance gerade in der heutigen Zeit für Ihre Bank auch ein öffentlichkeitswirksames Thema geworden?
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Das Bundeskartellamt und die Verfolgung von Kartellen |
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Complianceforum.de im Gespräch mit Herrn Kay Weidner, Pressesprecher, Bundeskartellamt
Bonn/München, den 22. November 2010

Sehr geehrter Herr Weidner, dass Bundeskartellamt bietet ein Kronzeugenprogramm für Kartellabsprachen an. Was kann man sich unter dem Kronzeugenprogramm vorstellen?
Seit dem Jahr 2000 hat das Bundeskartellamt ein höchst erfolgreiches Kronzeugenprogramm (sog. „Bonusregelung“). Kartellanten, die sich dem Bundeskartellamt offenbaren und so zur Aufdeckung von Kartellen beitragen, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Geldbuße erlassen oder reduziert. Einen vollständigen Erlass kann dabei nur der erste Antragsteller erwarten. Alle späteren Bonusanträge können nur zu einer Minderung der Geldbuße um bis zu 50% führen. Anträge können auch mündlich und/oder in englischer Sprache gestellt werden und es gibt die Möglichkeit, sich bereits unter Angabe einiger grundsätzlicher Punkte, einen Rangplatz zu sichern, einen sogenannten Marker zu setzen. Die Regelung macht es Kartellbeteiligten im Rahmen des Möglichen wirklich leicht, mit uns zusammenzuarbeiten. Für vertrauliche Gespräche in diesem Zusammenhang stehen die Mitarbeiter unserer Sonderkommission Kartellbekämpfung gerne bereit.
Im März 2006 haben wir die Bonusregelung überarbeitet und noch schlagkräftiger gemacht. Sie hat in den vergangenen Jahren zu der erfolgreichen Aufdeckung und Ahndung einer ganzen Reihe von Kartellen aus unterschiedlichsten Branchen geführt.
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Die Compliancekultur bei Merck Finck & Co, Privatbankiers |
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Complianceforum.de im Gespräch mit Herrn Rolf Kraemer, Leiter Compliance Office, Merck Finck & Co, Privatbankiers München, den 16. November 2010

1) Sehr geehrter Herr Kraemer, wie unterstützt Compliance den Führungsanspruch von Merck Finck & Co „Vermögensverwaltung für die Besten“ zu leisten? Welchen Beitrag leistet Compliance zu den Unternehmenszielen?
Dieser Anspruch verlangt nach einer umfassenden Risikobetrachtung sowie nach angemessenen und wirksamen Kontrollsystemen, die sich auf die gesamte Wertschöpfungskette beziehen müssen. Unternehmenskontrollen müssen hinsichtlich Effizienz und Qualität ein so hohes Niveau haben, dass die Geschäftsleitung sich bei unternehmerischen Entscheidungen darauf stützen kann. Mit anderen Worten: Unser Beitrag liegt darin, dass wir mögliche Schwachpunkte in den Geschäfts- und Kontrollprozessen zielgerichtet identifizieren und dann beseitigen.
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