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München, den 11. September 2009
Compliance bei der Lohnsteueraußenprüfung
Complianceforum.de im Gespräch mit Ramona Schondorf, District Sales Manager, Paychex Deutschland GmbH
Sehr geehrte Frau Schondorf, ein Unternehmen bekommt Post vom Finanzamt. Eine Betriebsprüfung wird angekündigt. Was meint das eigentlich genau? Und wie soll sich ein Unternehmen verhalten?
Eine Form der Betriebsprüfung ist die Lohnsteueraußenprüfung. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine von der Finanzbehörde -in aller Regel- im Außendienst vorzunehmende Überprüfung aller lohnsteuerrelevanten Sachverhalte in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung eines Arbeitgebers. Durch die Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers hat dieser sämtliche Aufzeichnungen und Geschäftspapiere zur Einsicht und zur Prüfung vorzulegen.
In welchem zeitlichen Rhythmus werden Betriebsprüfungen durchgeführt?
Heutige Betriebsprüfungen erfolgen nicht nach einem festen Rhythmus, so werden Großbetriebe durchschnittlich alle 4,26 Jahre geprüft, Kleinstbetriebe hingegen sogar nur alle 90,78 Jahre. Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/
Die Wahrscheinlichkeit, daß der Prüfer steuerliche Ungereimtheiten findet ist groß. Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Wie sollte sich die Geschäftsführung verhalten, wenn Fehler aufgedeckt werden? Ist eine Selbstanzeige eine sinnvolle Option?
Durch die extrem hohe Komplexität des deutschen Steuerrechts kommt es nicht selten zu einer differenzierten Einschätzung eines steuerlichen Sachverhaltes durch den Prüfer. Folge: Es kommt zu ungerechtfertigten Nachzahlungen. Im Falle einer festgestellten Nachzahlung sollte daher auf jeden Fall der steuerliche Berater hinzugezogen werden, um einen begründeten und fristgerechten Einspruch anzuzeigen. Haben Sie tatsächlich Steuern hinterzogen oder verkürzt, ist die Prüfungsanordnung einer Betriebsprüfung Ihre letzte Chance zur Selbstanzeige. Diese Besonderheit, die es nur im Steuerrecht gibt, kann Ihnen noch nach Ankündigung der Betriebsprüfung Straffreiheit verschaffen. Es versteht sich natürlich von selbst, dass Sie alle hinterzogenen Steuern zuzüglich Verspätungs- und Säumniszuschlägen sowie Zinsen nachzahlen. Es kommt jedoch nicht zu einem Steuerstrafverfahren. Ist die Betriebsprüfung bereits angekündigt, müssen Sie bezüglich der Selbstanzeige schnell handeln. Die Selbstanzeige sollte vor Beginn der Betriebsprüfung vorliegen. Steht der Prüfer bereits in Ihrem Büro, ist es bezüglich der Steuerarten und Zeiträume, die in der Prüfungsanordnung genannt sind, zu spät.
Seit einigen Jahren gibt es die GDPDU, also Vorschriften, die dem Finanzamt ermöglichen, die Daten des Unternehmens elektronisch zu prüfen. Macht der Fiskus davon überhaupt Gebrauch?
Typischerweise erleben wir, dass 89% aller Betriebsprüfungen ohne die sogenannte GDPDU und somit in klassischer Weise -also in Papierform- überprüft werden. Einen kleinen Trend zur elektronischen Prüfung können wir dennoch in den letzten Jahren beobachten.
Bei Betriebsprüfungen entstehen manchmal auch Steuernachzahlungen. Gerade in den heutigen Zeiten, wo Ländern und Kommunen leere Kassen haben, könnte die Versuchung groß sein, verstärkt Betriebsprüfungen vorzunehmen. Zeichnet sich ein solcher Trend ab oder ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Aufgrund unserer bundesweit betreuten Kunden können wir keine Unterschiede in der Anzahl der Betriebsprüfungen pro Bundesland feststellen. Ebenso können wir keinen Trend zu einer erhöhten Anzahl von Betriebsprüfungen feststellen. Aus vielen direkten Gesprächen mit Betriebsprüfern können wir berichten, dass es scheinbar zu wenig Prüfer in Deutschland gibt, dies belegt auch den Zeitraum zwischen Prüfungen für Kleinstbetrieben, die nur ca. alle 90 Jahre geprüft werden.
Das Interview führte Christian Koch.
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