Compliance und der Geschäftserfolg bei Privatbanken

Complianceforum.de im Gespräch mit Herrn Michael Krume, persönlich haftender Gesellschafter von Merck Finck & Co

Complianceforum.de:
1. Sehr geehrter Herr Krume, Sie sind einer der erfolgreichsten Bankmanager im Bereich Private Banking für anspruchsvolle Privatklientel. Als einer der Gesellschafter von Merck Finck & Co vertreten Sie diese erfolgreiche Privatbank in der Öffentlichkeit. Inwieweit ist Compliance gerade in der heutigen Zeit für Ihre Bank auch ein öffentlichkeitswirksames Thema geworden?

Michael Krume:
Ihre Frage zielt auf die Schnittmenge zwischen rechtlich relevanten Kategorien einerseits und Marketing, bzw. Firmenkultur und Image einer Bank andererseits ab. Ich fange mal mit der zweiten Hälfte an: Zwei unserer vier Unternehmenswerte lauten ‚persönliche Nähe’ und ‚Beziehung’. Das klingt terminologisch ähnlich, beinhaltet aber eine wichtige Unterscheidung. Natürlich gehört das gute persönliche Verhältnis zwischen Berater und Kunde zum Wichtigsten überhaupt. Niemand entscheidet sich für eine Bank wegen ihres Compliance-Systems. Die Beziehung zur Bank, verstanden als ein verlässliches Miteinander, das durch ein solides Regelwerk garantiert wird, hat in der Zeit nach der Finanzkrise jedoch allgemein an Bedeutung gewonnen. Etwas vereinfacht könnte man sagen: Emotionen und Ratio gehören zusammen. Neben einem guten Gefühl und einer guten Performance ist es wichtig, einem Kunden auch vertragliche Sicherheit zu geben – das dürfte für eine Bank übrigens genauso gelten wie in jedem anderen Bereich.


Das Bundeskartellamt und die Verfolgung von Kartellen

Complianceforum.de im Gespräch mit Herrn Kay Weidner, Pressesprecher, Bundeskartellamt

Complianceforum.de:
Sehr geehrter Herr Weidner, dass Bundeskartellamt bietet ein Kronzeugenprogramm für Kartellabsprachen an. Was kann man sich unter dem Kronzeugenprogramm vorstellen?

Kay Weidner:
Seit dem Jahr 2000 hat das Bundeskartellamt ein höchst erfolgreiches Kronzeugenprogramm (sog. „Bonusregelung“). Kartellanten, die sich dem Bundeskartellamt offenbaren und so zur Aufdeckung von Kartellen beitragen, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Geldbuße erlassen oder reduziert. Einen vollständigen Erlass kann dabei nur der erste Antragsteller erwarten. Alle späteren Bonusanträge können nur zu einer Minderung der Geldbuße um bis zu 50% führen. Anträge können auch mündlich und/oder in englischer Sprache gestellt werden und es gibt die Möglichkeit, sich bereits unter Angabe einiger grundsätzlicher Punkte, einen Rangplatz zu sichern, einen sogenannten Marker zu setzen. Die Regelung macht es Kartellbeteiligten im Rahmen des Möglichen wirklich leicht, mit uns zusammenzuarbeiten. Für vertrauliche Gespräche in diesem Zusammenhang stehen die Mitarbeiter unserer Sonderkommission Kartellbekämpfung gerne bereit.


Die Compliancekultur bei Merck Finck & Co, Privatbankiers

RolfKraemer

Complianceforum.de im Gespräch mit Herrn Rolf Kraemer, Leiter Compliance Office, Merck Finck & Co, Privatbankiers

Complianceforum.de:
1) Sehr geehrter Herr Kraemer, wie unterstützt Compliance den Führungsanspruch von Merck Finck & Co „Vermögensverwaltung für die Besten“ zu leisten? Welchen Beitrag leistet Compliance zu den Unternehmenszielen?

Rolf Kraemer:
Dieser Anspruch verlangt nach einer umfassenden Risikobetrachtung sowie nach angemessenen und wirksamen Kontrollsystemen, die sich auf die gesamte Wertschöpfungskette beziehen müssen. Unternehmenskontrollen müssen hinsichtlich Effizienz und Qualität ein so hohes Niveau haben, dass die Geschäftsleitung sich bei unternehmerischen Entscheidungen darauf stützen kann. Mit anderen Worten: Unser Beitrag liegt darin, dass wir mögliche Schwachpunkte in den Geschäfts- und Kontrollprozessen zielgerichtet identifizieren und dann beseitigen.


Manager im Gefängnis

München, den 30. September 2010

Complianceforum.de im Gespräch mit Herrn Michael Stumpf, Leitender Regierungsdirektor, Justizvollzugsanstalt München

Complianceforum.de:
1) Sehr geehrter Herr Stumpf, wenn Geschäftsführer oder Manager zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, dürfen diese auf eine bessere Behandlung im Gefängnis hoffen?

Michael Stumpf:
In der Justizvollzugsanstalt München werden alle Gefangenen gleich behandelt. Dies gilt für  Hafträume, die nach Ausstattung und Standard ohnehin sehr ähnlich sind, Essen und Kleidung. Betreuungs-, Behandlungs- und Freizeitangebote stehen grundsätzlich allen Gefangenen offen.

Complianceforum.de:

2) Wie hoch ist der Anteil der Insassen, die wegen Vermögensdelikten, wie z. B. Betrug, Unterschlagung, Korruption oder Bestechung einsitzen?

Michael Stumpf:

Von derzeit 1.345 Gefangenen sind in Haft wegen:

Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 bis 262 StGB):                        17 Gefangene
Betrug und Untreue (§§ 263 bis 266 StGB)                                   245 Gefangene
Unterschlagung (§ 246 StGB):                                                       29 Gefangene
Insolvenzstraftaten (§ 283 StGB):                                                   2  Gefangene
Straftaten gg. den Wettbewerb (§§ 298 bis 302 StGB)                      0 Gefangene
 
Complianceforum.de:
3) Um wie viel Uhr beginnt der Tagesablauf?


Eindrücke vom Compliance Day in München

München, den 9. August 2010

Mittlerweile zum 6. Mal öffnete die Münchener Großkanzlei Noerr LLP die Tore zum Compliance Day im Kempinski Hotel am Münchener Flughafen. Über 130 Complianceofficer und Juristen hörten sich über den Tag verteilt verschiedene Vorträge zu Compliancethemen an.

Dazu zählten unter anderem Amnestieprogramme, Fluch oder Segen; Carbon Compliance – Vermögens- und Investitionsschutz im Hinblick auf den Klimawandel; Case Study: Compliance-Implementierung; Unternehmenswerte als Basis für Compliance; Vergabeausschluß als teure Konsequenz zu Non-Compliance; Praxisbericht Compliance und Wertemanagement; Internal Investigations als Chance sowie Konzern-Compliance und Beteiligungsgesellschaften.